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Dolomiti Superski: Maßnahmen zugunsten der Kunden wurden genehmigt

07/10/2026


Lagazuoi ©www.bandion.it

Benefits AGCM
Die zwölf dem Dolomiti Superski angehörenden Skigebiete haben sich gegenüber der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde verpflichtet, Kunden, die in den Wintersaisonen 2022/23, 2023/24 und 2024/25 einen Skipass für ein Skigebiet erworben haben, Preisnachlässe und Rückerstattungen zu gewähren.

Teilnahmebedingungen für die Initiative
Es handelt sich um eine Initiative ausschließlich für Kundinnen und Kunden, die in den Wintersaisonen 2022/23, 2023/24 oder 2024/25 (mit Ausnahme der Wintersaison 2025/26) einen Skipass für ein einzelnes Skigebiet mit einer Gültigkeit von 1 bis 31 Tagen erworben haben.
Die 12 Skigebiete von Dolomiti Superski sind Cortina D'Ampezzo, Kronplatz, Alta Badia, Gröden/Seiser Alm, Val di Fassa/Carezza, Arabba/Marmolada, 3 Zinnen Dolomites, Val di Fiemme/Obereggen, San Martino di Castrozza/Rolle Pass, Gitschberg Jochtal/Brixen, Alpe Lusia/San Pellegrino, Civetta.

BITTE BEACHTEN: Von der Initiative ausgeschlossen sind Skipässe der einzelnen Skigebiete mit saisonaler Gültigkeit sowie sämtliche Arten von Dolomiti Superskipässen.

Vorgesehene Kompensationsmöglichkeiten
Berechtigte Kundinnen und Kunden können zwischen einer Rückerstattung in Höhe von 20 % des anerkannten Betrags und einem Rabattguthaben in Höhe von 30 % des anerkannten Betrags wählen. Die Rückerstattung bzw. Ermäßigung kann bei einem zukünftigen Kauf eines Skipasses für eine einzelne Skigebiet eingelöst werden.

Die Kompensationsmöglichkeiten werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit der vorgesehenen Mittel gewährt.

Für weitere Informationen >>>